Unsere Osteopathen
Die praktizierenden Osteopathen haben die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis). Zudem sind sie auf einer von der BAO anerkannten Therapeutenliste gelistet, was dem Patienten zeigt, dass er eine anerkannte Ausbildung erfolreich abgeschlossen hat und seine vorgeschriebene, jährliche Fortbildungspflicht erfüllt. Das ist die Voraussetzung der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse.
Zusätzlich haben sie eine wissenschaftliche Arbeit erstellt (D.O. / M.Sc.)